Sicherheit bei Events

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36 news zeltundco oktober*2016 Sicherheit bei Events Fortbildung vorgeschrieben Im Sachkundeseminar „Sachkundige Aufsichtsperson (Technik und Aufsicht) für Versammlungsstätten" erlernen Teilnehmer alle Vorgaben des Gesetzgebers und Aspekte zur Veranstaltungs- und Besuchersicherheit. Die Sicherheit von Gästen und Akteuren bei Veranstaltungen ist oberstes Gebot. Die Weiterbildung zur „Sachkundigen Aufsichtsperson (Technik und Aufsicht) für Versammlungsstätten“ bietet hier das nötige Fachwissen. Das Studieninstitut bietet diese Seminare auch als Inhouse-Seminare. Regelwerke für Veranstaltungseinrichtungen legen fest, welche gesetzlichen Anforderungen an Agenturen, Veranstalter, Betreiber und das aufsichtführende Personal gestellt werden. Im Sachkundeseminar „Sachkundige Aufsichtsperson (Technik und Aufsicht) für Versammlungsstätten" erlernen Teilnehmer alle Vorgaben des Gesetzgebers und Aspekte zur Veranstaltungs und Besuchersicherheit. Sie erfahren ferner, welche markanten Gefahrenpotenziale sich wie erkennen und proaktiv vermeiden lassen. Praktische Hilfe bei der Bewertung von Risiken hinsichtlich der eingesetzten Technik sowie Beispiele des Dozenten und Hinweise zu rechtlichen Fallstricken sind weitere wichtige Inhalte. DAUER: 2 Tage Kompaktkurs WANN: am 21./22. November 2016 in Düsseldorf oder am 10./11. Dezember 2016 in Berlin ABSCHLUSS: Sachkundige Aufsichtsperson (Technik und Aufsicht) für Versammlungsstätten - Sachkundenachweis (Zertifikat) Mehr Informationen: www.studieninstitut. de/sachkundige-aufsichtsperson fuer-versammlungsstaetten Das entsprechende Wiederholungsseminar „Sachkundige Aufsichtsperson für Versammlungsstätten“ (laut Gesetzgeber 1x pro Jahr angeraten) findet in Berlin am 12. Dezember 2016 statt. Im Seminar „Zertifizierte unterwiesene Person“ (Veranstaltungsleitung) lernen die Teilnehmer, wie sie in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik Events sicher planen und durchführen sowie präventiv Sicherheitsmängel erkennen können. Die Anforderungen des Gesetzgebers und Vorschriften zu wichtigen Gefahrenquellen zählen ebenso zu den Inhalten wie Beispiele aus der Praxis und Anleitungen zur Bewertung von Risiken und Gefahren. SCHWERPUNKTE Verantwortung, Organisation, Pflichten, Kontrolle und Aufsicht des Veranstaltungsleiters/ Versammlungsleiter/ Vertreter des Betreibers/CVD = Chef vom Dienst o.ä. Kann der Veranstaltungsleiter einen Sachkundenachweis nachweisen, darf er auch als sachkundige Aufsichtsperson tätig werden. Foto: Studieninstitut


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